LISCON Umwelt-Ingenieurservice GmbH · Asbestrevision, Gefahrstoffe in Gebäuden und Umwelthygiene

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich
    Für sämtliche Leistungen von LISCON Umwelt-Ingenieurservice GmbH (nachfolgend LISCON genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LISCON. Der Kunde erkennt diese AGB mit Auftragserteilung an, insofern entfalten AGB des Kunden keine Rechtswirkung.

  2. Umfang und Ausführung von Leistungen
    Art und Umfang der durch LISCON zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger schriftlicher Auftragsbestätigungen. Im Falle einer mündlichen Auftragserteilung ist LISCON berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung des im Angebot oder Leistungsverzeichnis festgehaltenen Untersuchungsumfanges zu bestimmen. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit LISCON vereinbart wurde. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner von LISCON ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Geräteausfall) und höhere Gewalt entbinden LISCON für die Dauer der Einwirkung oder Störung von der Verpflichtung der Termin- bzw. Fristeinhaltung. Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens, eines Prüfberichtes, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
    LISCON führt bei Analysenleistungen (chemische Analytik) eine Fremdvergabe der Analysen an akkreditierte Prüflaboratorien nach Maßgabe der Akkreditierungsurkunde LISCONs durch.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    Der Preis wird im Einzelnen projektbezogen gemäß Angebot vereinbart. Preisangaben in Angeboten beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind dahingehend unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- und Materialaufwandes bleiben vorbehalten (Ausnahme: Festpreisabsprachen). Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Haftung und Verjährung
    LISCON erbringt seine Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden anerkannten Stand der Technik und unter Zugrundelegung der branchenüblichen Sorgfalt. LISCON haftet für Fehlerhaftigkeit seiner Leistungen durch deren kostenlose Wiederholung bzw. Nachbesserung. Ist eine zweimalige Nachbesserung ohne von LISCON zu vertretendes Verschulden ohne Erfolg geblieben, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadenersatzansprüche haftet LISCON nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten sowie für die Verletzung von Kardinalspflichten. Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Versand- und Lieferbedingungen für Geräte
    Der Versand von Mess- und Probenahmegeräten von LISCON, die dem Kunden leihweise überlassen werden, erfolgt unter Abschluss einer dem Neuwert der jeweiligen zu versendenden Geräte entsprechenden Transportversicherung und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Rücksendung der Geräte ebenfalls eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Benutzung der von LISCON ausgeliehenen Geräte entstehen sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, unzureichende Verpackung, Diebstahl oder Vandalismus entstehen.

  6. Schutz der Arbeitserzeugnisse
    LISCON behält an den erbrachten Leistungen -soweit diese hierfür geeignet sind- das Urheberrecht. Der Kunde darf das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten oder Prüfberichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es/er vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Die Veröffentlichung (inkl. Fax oder Internet) und Vervielfältigung der Prüfberichte und Gutachten sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch LISCON.

  7. Geheimhaltung
    LISCON verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit einem Auftrag erarbeitet werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt.

  8. Probenanlieferung und -aufbewahrung
    Die Anlieferung von Proben durch den Kunden erfolgt auf dessen Kosten und Gefahren. Dies gilt nicht, wenn eine Abholung vereinbart ist. Bei Versand durch den Kunden muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung etwaiger von LISCON erteilter Anweisungen verpackt sein. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen und LISCON entsprechende Handlungshinweise mitzuteilen. Proben werden, soweit deren Beschaffenheit dies zulässt, mindestens sechs Monate nach Erstellung des Prüfberichtes aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben entsorgt.

  9. Allgemeine Bestimmungen
    Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung von LISCON. Gegen Ansprüche von LISCON kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt Gießen als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. LISCON ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, Kundendaten, soweit diese zur Auftragsabwicklung erforderlich sind, zu speichern und zu verarbeiten.

Stand: 01/2009